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Shisha rauchen unter 18

Ab wie viel Jahren darf man Shisha rauchen?

Nicht nur bei Volljährigen ist das Shisha rauchen ein langanhaltender Trend. Auch viele Jugendliche sind fasziniert von den orientalischen Pfeifen. Nicht zuletzt durch popkulturelle Phänomene ist die Wasserpfeife so extrem beliebt bei jüngeren Menschen geworden. Daher kommt auch oft die Frage auf, ab wann man Shisha rauchen darf. Oft hört man, dass man bereits ab 16 Jahren Wasserpfeife rauchen darf. Vorweg wollen wir sagen, dass das Rauchen von Shisha Tabak erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Jedoch gibt es auch Shisha Tabak Alternativen, die weder Tabak enthalten noch Nikotin. Diese befeuern das Gerücht, dass es bereits ab 16 Jahren möglich sei Shisha zu rauchen.

Shisha rauchen unter 18 – Was ist erlaubt?

Das Jugendschutzgesetzt ist hier hier sehr eindeutig und zeigt deutlich, dass Tabakwaren, zu denen der Shisha Tabak selbstverständlich zählt, nicht an Jugendliche angegeben werden darf. Daher ist eine Altersprüfung beim Onlinekauf von Tabak auch die Pflicht jedes seriösen Shops.

3. Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten, noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

§ 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

An dieser Stelle soll angemerkt sein, dass das Rauchen von Wasserpfeifen Tabak gesundheitliche Risiken mit sich bringt und schädlich ist. Wir empfehlen das Shisha rauchen unter 18 Jahren nicht.

Ausnahmen Shisha rauchen unter 18 Jahren?

Das Rauchen von Shisha Tabak ist also unter 18 Jahren nicht zulässig. Neben Tabak gibt es jedoch auch viele weitere Alternativen wie Dampfsteine oder Dampfpaste. Darunter auch Alternativprodukte ohne Nikotin. Geht man nur vom oben genannten Paragraphen aus, könnte es theoretisch möglich sein, dass Shisha rauchen unter 18 Jahren erlaubt ist. Ob das wirklich so ist, lässt sich im vierten Absatz des Gesetzes in Erfahrung bringen.

Shisha rauchen mit 16 Jahren – ist das möglich?

Nein. Shisha rauchen unter 18 Jahren bleibt verboten. Ob Shisha Tabak, Dampfsteine oder Dampfpaste spielt keine Rolle. Dennoch gibt es weiterhin einige Hersteller von Shisha Tabak Alternativen, die behaupten ihre Produkte dürfen auch von unter 18 jährigen geraucht/gedampft werden. Es steht die Behauptung im Raum, dass es keine gesetzliche Altersbeschränkung bekannt ist. Dies widerspricht jedoch dem vierten Absatz im § 10 Jugendschutzgesetz:

4. [Das gilt] auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie deren Behältnisse.

§ 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Zwar werden die Dampfsteine oder Dampfpaste nicht zwingend elektronisch erhitzt, jedoch entstehen beim Verdampfen die oben erwähnten Aerosole. Egal ob hier die Dampfsteine elektrisch oder traditionell per Kohle erhitzt werden. Daher inkludiert das Gesetz unserer Ansicht alle Shisha Tabak Alternativen. Es verbietet neben dem Rauchen von Shisha Tabak auch das Dampfen jeglicher Produkte für Minderjährige.

Ab wann darf man eine Shisha kaufen?

Betrachtet man das ganze aus rechtlicher Sicht, dann darf eine Shisha und das gesamte Zubehör auch gekauft werden, wenn man unter 18 Jahren ist. Ohne Tabak oder spezielle Ersatzprodukte ist die Shisha jedoch nur eine teure Dekoration bis man dann wirklich volljährig ist und auch rauchen darf. Ob das den minderjährigen Käufern ausreicht ist fraglich.

Shisha Tabak unter 18 Jahre kaufen

Shisha Bar unter 18?

Im ersten Absatz des § 10 Jugendschutzgesetz wird auch deutlich, dass man natürlich auch unter 18 Jahren in Shisha Bars keine Wasserpfeifen rauchen darf. Der Zutritt zu Shisha Bars ist generell für Minderjährige nicht gestattet.

1. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

§ 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Egal ob Händler oder Barbetreiber, jeder der Minderjährigen den Zugang und Konsum von Tabakwaren ermöglicht hat mit hohen Geldstrafen zu rechnen. Shisha rauchen unter 18 ist und bleibt verboten!